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Angesichts von Bilanzskandalen und diversen kriminellen Malversationen durch Entscheidungsträger großer Unternehmen in der Vergangenheit wird immer wieder das Versagen der Unternehmenskontrollen beklagt.
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Mit dem Unternehmensrechtsänderungsgesetz sollte auf diese Skandale und Unternehmenszusammenbrüche in der Europäischen Union durch Stärkung des Aufsichtsrats und der Abschlussprüfer reagiert werden.
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Um Ihnen den Aufsichtsrat, seine Aufgaben, seine Haftung in Theorie und Praxis unter besonderer Betrachtung des URÄG 2008 näher zu bringen, starten wir mit unserem ersten Teil der Serie „Die Haftung des Aufsichtsrates".
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