Geschrieben von: Franz J. Heidinger / Michael Nemetz
Freitag, 17. Mai 2013
Will ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer kündigen, muss er ihm dies fristgerecht mitteilen. Geht die Kündigung dem Arbeitnehmer nicht zu, so ist die Kündigung grundsätzlich nicht wirksam. Wenn der Arbeitnehmer aber „wider Treu und Glauben“ die Arbeitgeberkündigung vereitelt, so ist die Kündigung wirksam, obwohl diese dem Arbeitnehmer nicht zuging! Dieses Vorgehen bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) jüngst erneut!
Geschrieben von: Zuzana Nötstaller / Michael Nemetz
Freitag, 17. Mai 2013
Deutsche Verbraucherschützer konnten vor dem Landgericht (LG) Berlin einen Teilerfolg gegen Apple´s Datenschutzrichtlinien einfahren. Das deutsche LG Urteil verbietet Apple den Austausch personenbezogener Daten mit Partnerunternehmen. Außerdem darf Apple die Daten nicht mehr „einfach so“ weltweit auswerten bzw. nutzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.