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Angesichts von Bilanzskandalen und diversen kriminellen Malversationen durch Entscheidungsträger großer Unternehmen in der Vergangenheit wird immer wieder das Versagen der Unternehmenskontrollen beklagt.
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Mit dem Unternehmensrechtsänderungsgesetz sollte auf diese Skandale und Unternehmenszusammenbrüche in der Europäischen Union durch Stärkung des Aufsichtsrats und der Abschlussprüfer reagiert werden.
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Um Ihnen den Aufsichtsrat, seine Aufgaben, seine Haftung in Theorie und Praxis unter besonderer Betrachtung des URÄG 2008 näher zu bringen, starten wir mit unserem ersten Teil der Serie „Die Haftung des Aufsichtsrates".
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- Der Aufsichtsrat in der Aktiengesellschaft - Grundsätzliches
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Vor dem Hintergrund von Bilanzskandalen und diversen kriminellen Malversationen sowie infolge stetiger Internationalisierung der Kapitalmärkte und der damit einhergehenden zunehmenden Komplexität der Sachverhalte und Rechnungslegungsvorschriften (man denke hier beispielsweise an IFRS - International Financial Reporting Standards, an die Fair-Value-Richtlinie oder die Modernisierungsrichtlinie) wurden die Aufgaben des Aufsichtsrates sowie seine Funktion und Verantwortung vom Gesetzgeber und der Rechtssprechung regelmäßig ausgebaut, als Grundlage für die nachhaltige Sicherung des wirtschaftlichen Erfolges von Unternehmen.
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Das AktG normiert grundsätzlich für den Aufsichtsrat eine Überwachungs- und Kotrollpflicht einerseits (§ 95 AktG) sowie eine Prüfungs- und Berichtspflicht andererseits (§ 96 AktG).
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Diese beiden Rechtsvorschriften blieben zwar (bis auf kleine Ausnahmen) auch nach In-Kraft-treten des Unternehmensrechts-Änderungsgesetzes 2008 unverändert, haben jedoch durch die Judikatur infolge der Internationalisierung der österreichischen Aktiengesellschaften an Bedeutung gewonnen.
In der Praxis zeigt sich, dass bei Übernahme von Organmandaten - aus Gefälligkeit - z.B. im nahen Ausland äußerste Vorsicht geboten ist. Trotz Unkenntnis der Sprache oder des unternehmensinternen Kontrollsystems wird volles Risiko allein durch das Innehaben der Funktion übernommen.
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Um zukünftig Malversationen und Bilanzskandalen entgegenzuwirken, soll der Aufsichtsrat stärker in den Rechungslegungsprozess, das Controlling sowie die Jahresabschlussprüfung eingebunden werden. Seine Pflichten und Kompetenzen wurden so wesentlich erhöht.
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Bestimmte in § 243 b UBG definierte börsenotierte Aktiengesellschaften haben einen sog. Corporate Governance Bericht aufzustellen. Ein Corporate Governance Kodex ist ein Regelwerk, das auf Privatinitiative beruht, neben dem zwingenden und dispositiven Gesetzesrecht zusätzliche Ordnungsregeln schafft und so das Verhalten der Unternehmer reguliert. Zur Sicherung der Qualität der Leitung und der Kontrolle unterwerfen sich immer mehr Unternehmen aus freier Entscheidung diesem Corporate Governance Kodex.
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Ziel der Reformüberlegungen müsse die Stärkung des Aufsichtsrats und der Abschlussprüfer sein so der Gesetzgeber im Vorblatt zur Novelle. Die Pflichten des Abschlussprüfers sind klarer zu fassen und die Anforderungen an seine Unabhängigkeit und seine Berufsethik sollen gestärkt werden [ ...]. Damit soll auf die Bilanzskandale und Unternehmenszusammenbrüche in der Europäischen Union reagiert werden. [ ...] Auch das Vertrauen in die vorgelegten Jahres- und Konzernabschlüsse soll gestärkt werden [ ...], so die grundsätzliche Zielsetzung des Gesetzgebers im Vorblatt zum URÄG 2008.
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Darüber hinaus kann eine vermehrte Zusammenarbeit im Sinne einer "viribus unitis" zwischen Aufsichtsrat und Abschlussprüfer wie beispielsweise ausreichende wechselseitige Kommunikation, die Teilnahme an Sitzungen und die Festlegung von Prüfungsschwerpunkten nur in beiderseitigem Interesse sein, um gerade in Krisenzeiten rechtzeitig die richtigen Vorkehrungen zu treffen, gesunde Unternehmen zu erhalten und Risiko zu mindern.
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Aufsichtsratsmitglieder bestehen so jederzeit den „Front Page of the New York Times-Test". Testen Sie doch für sich, ob Sie jederzeit auf der Titelseite der New York Times oer der Kronenzeitung stehen könnten und so richtiges Augenmaß in Bezug auf Moral, Recht, Herz und Geschäftssinn besitzen. Unsere wöchentliche Serie hilft Ihnen dabei |