Diskriminierung am Arbeitsplatz - "Sklave" bekommt Schadenersatz PDF Drucken E-Mail
Fachbereich Recht - Antidiskriminierungsrecht
Geschrieben von: Franz J. Heidinger / Michael Nemetz   
Mittwoch, 11. April 2012
Diskriminierung: Hotel muss Abwäscher Schadenersatz zahlenZweieinhalb Monate wurde ein Küchenhelfer afrikanischer Herkunft als "Sklave" von seinem Küchenchef - dem selbsternannten "Herren" - aufgrund seiner Herkunft bzw. Hautfarbe diskriminiert. Der Hotelbetreiber wollte ihm nicht helfen, im Gegenteil, der "Sklave" wurde gekündigt. Mit Hilfe der Arbeiterkammer bekam der Küchenhelfer rund 1.500 Euro Schadenersatz!


Ein Afrikaner wurde als Küchenhelfer und Abwäscher in einem Welser Hotel beschäftigt. Von Beginn an titulierte der Küchenchef diesen als seinen "Sklaven", der Küchenchef nannte sich seinen "Herren". Weiters kam es zu abfälligen, teils rassistischen Kommentaren durch den Chef. Zweieinhalb Monate wurde das Vorgehen hingenommen, dann entschied der Küchenhelfer, sich beim Hotelbetreiber zu beschweren. Statt zu helfen, wimmelte der Hotelbetreiber den Gepeinigten ab.

 

Der Küchenhelfer erstattete also eine Anzeige gegen den Küchenchef. Darauf folgte die Kündigung, doch nicht für den Küchenchef, sondern für den Abwäscher. Die Arbeiterkammer schritt ein, wollte zuerst ohne Rechtsgang dem Abwäscher zu Schadenersatz verhelfen. Die Führung des Hotels lehnte ab, Begründung: Die Diskriminierung erfolgte nicht wegen der Herkunft bzw. der Hautfarbe des Küchenhelfers. Nun blieb nur mehr eine Klage.

 

Das Gericht sprach dem Afrikaner nun rund 1.500 Euro Schadenersatz zu. Das Arbeitsgericht Wels begründete das Urteil damit, dass nach dem Gleichbehandlungsgesetz niemand aufgrund seiner ethnischen Zugehörigkeit diskriminiert werden darf. Eine Diskriminierung ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitgeber schuldhaft eine angemessene Abhilfe unterlässt. Nach seiner Beschwerde beim Arbeitgeber hätte der Küchenhelfer also weder gekündigt, noch entlassen oder sonst irgendwie benachteiligt werden dürfen. Über den Zahlungsbefehl erwuchs Rechtskraft, dieser wurde aber ignoriert - also wurde der Schadenersatz mittels Pfändung eingetrieben.