FIFA darf Fußballern kein Berufsverbot auferlegen! PDF Drucken E-Mail
Fachbereich Recht - Private Law
Zivilrecht
Geschrieben von: Zuzana Nötstaller / Michael Nemetz   
Dienstag, 17. April 2012
Kein Berufsverbot für Fußballer!Ein Schweizer Bundesgericht entschied, dass die FIFA (Weltfußballverband, Anm.) vertragsbrüchigen Spielern kein Berufsverbot erteilen darf. Die FIFA verstößt damit gegen den "ordre public", so das Gericht.

Der brasilianische Fußballer Matuzalem ist jedem fußballbegeisterten Juristen ein Begriff. 2004 unterschrieb er einen Fünfjahresvertrag bei dem ukrainischen Topklub Schachtar Donezk, den er 2007 aber einseitig kündigte. Er wechselte sogleich - ohne Zustimmung von Schachtar - zum spanischen Klub Real Saragossa, die ihn 2009 für 14 Millionen Euro nach Italien verkauften.

 

In der Zwischenzeit hatte die FIFA Schachtar für den Vertragsbruch 6,8 Millionen Euro zugesprochen. 2009 erhöhte der Internationale Sportgerichtshof (CAS) diese Summe auf fast 12 Millionen Euro, und verpflichtete Matuzalem und Real Saragossa solidarisch zur Zahlung. Eine Summe die weder der Spieler, noch der Verein aufbringen konnten oder wollten. Ein Schweizer Bundesgericht bestätigte das CAS-Urteil noch im Jahr 2009.

 

Weiterhin konnten/wollten weder Fußballer noch Verein zahlen, also Schritt die FIFA-Disziplinarkommission ein. Sie drohte dem Fußballer mit der Sperre jeder fußballerischen Aktivität (also Spieler, Funktionär, Trainer, etc.) sollte der Zahlung nicht innerhalb von 90 Tagen nachgekommen werden. Diese Drohung unterstützte auch der CAS. Das Schweizer Bundesgericht in Lausanne entschied aber nun, dass diese Drohung rechtswidrig ist.

 

In dem Urteil 4A_558/2011 vom 27.3.2012 erklären die Richter, dass ein unbeschränktes Berufsverbot einen schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte bedeutet. Die grundlegenden Schranken rechtsgeschäftlicher Bindung werden dadurch missachtet. Weiters ist die Strafe nicht notwendig - und auch nicht sinnvoll - so das Gericht. Denn mit einem Berufsverbot würde Matuzalem die Möglichkeit genommen (angemessenes) Einkommen zu erzielen, um die Schuld (Zahlung an Schachtar) begleichen zu können. Außerdem hätte Schachtar am zivilrechtlichen Weg die Schadenersatzforderung durchsetzen können.

 

Auch ist die Entscheidung der FIFA nicht durch das überwiegende Interesse des Verbands oder seiner Mitglieder gerechtfertigt. Die Folgen eines Berufsverbots stehen immer über den Folgen einer abstrakten Durchsetzung der fußballerischen Vertragstreue. Die Verpflichtung der 12 Millionen Euro Schadenersatz bleibt, Matuzalem darf aber weiterhin seinen Beruf ausüben.